Jagd ohne Hund ist Schund!
Es gehört nicht nur zur Jägerehre, sondern steht sogar im Thüringer Jagdgesetz (ThJG). So ist im § 39 Abs. 1 zu lesen:
„Bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild und bei Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.“
Und unter Abs. 2:
„Die untere Jagdbehörde kann dem Jagdausübungsberechtigten die Verpflichtung zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes auferlegen, sofern der Jagdausübungsberechtigte nicht nachweist, dass ihm brauchbare Jagdhunde anderer Hundehalter bei Bedarf zur Verfügung stehen.“
Diese gesetzlichen Vorschriften machen deutlich, dass eine Jagdausübung ohne jagdlich brauchbaren Hund nicht möglich bzw. sogar verboten ist. Doch was sind überhaupt Jagdhunde und was ist mit „brauchbaren Jagdhunden“ gemeint?
Die Vielzahl an Hunderassen macht es nicht leicht erkennbar, bei welchen Hunderassen es sich ursprünglich bzw. heute noch um Jagdhunderassen handelt. Dabei kann allgemein gesagt werden, dass die Zucht von Hunden eine sehr lange Tradition in der Menschheitsgeschichte hat und insbesondere in den Anfängen nahezu ausschließlich Hunde für die Jagd gezüchtet worden. Der Hund als Jagdgeselle wurde bereits in frühen Kulturen ein wertvoller und überlebenswichtiger Begleiter.
Inzwischen werden viele der alten Jagdhunderassen aber kaum noch für die Jagd verwendet und es gerät schnell in Vergessenheit, dass beispielsweise Rassen wie der Golden Retriever, der Pudel oder der Beagle eigentlich Jagdhunde sind. Dennoch ist die Anzahl an Jagdhunderassen, die heute noch ihren aktiven Einsatz finden, sehr breit gefächert. Der Jagdgebrauchshundeverein (JGHV) regelt das Jagdhundewesen in Deutschland und hat eine Liste aufgestellt, die sämtliche in Deutschland für den jagdlichen Einsatz anerkannten Hunderassen beinhaltet. Dabei werden die Jagdhunde entsprechend ihres Einsatzgebietes weiterhin in bestimmte Gruppen eingeteilt. Somit sind viele der Jagdhunderassen in einer Jagdform, z.B. der Baujagd, wahre Spezialisten, während es dennoch auch Jagdhunde gibt, die über ihr Spezialgebiet hinausgehend Multitalente sind und auch in anderen Bereichen der Jagd gute Leistungen zeigen. Doch zunächst zu den Gruppen, in die die Jagdhunde unterteilt werden. Insgesamt handelt es sich um 6 Gruppen:
Erdhunde
Das sind kleine Jagdhunde, die für die Baujagd auf Fuchs, Dachs oder Kaninchen eingesetzt werden. Hierfür werden Terrierrassen wie der Deutsche Jagdterrier, der Parson Russell Terrier und Dackel verwendet. Sie sollen das oben genannte Wild aus seinen unterirdischen Gängen treiben. Da sie unter der Erde im Bau auf sich allein gestellt sind, sind Hunde dieser Rassen sehr mutig und arbeiten selbstständig, weshalb sie aber auch meist etwas eigensinnig und mit weniger Führerbindung sein können.
Stöberhunde
Ihre Aufgabe ist es, das Wild durch selbstständiges Suchen, also Stöbern, aufzufinden und es aktiv und bestenfalls mit lautem Gebell in Bewegung zu versetzen. Zu den Stöberhunden gehören Rassen wie der Deutsche Wachtelhund, der English Cocker Spaniel oder der Welsh Springer Spaniel.
Vorstehhunde
Auch die Vorstehhunde sollen Wild aufstöbern, allerdings im Gegensatz zu Stöberhunden sollen sie das Wild nicht sofort mit Gebell in Bewegung bringen, sondern in Vorstehpose verharren und somit anzeigen, dass sie Wild gefunden haben. Sie „stehen vor dem Wild“, daher auch die Bezeichnung als „Vorstehhunde“. Trotzdem sind Vorstehhunde sehr vielseitig jagdlich einsetzbar und somit echte Allrounder, was sie nicht zuletzt wegen ihres umgänglichen Wesens und der starken Bindung zu ihren Führer/innen zu den verbreitetsten Jagdhunden in Deutschland macht. Zu den Vorstehhunden gehören außerdem Rassen wie der Weimaraner, Deutsch-Drahthaar und Langhaar, Irischer Setter sowie der Kleine und der Große Münsterländer.
Jagende Hunde
Mit jagenden Hunden sind die zahlreichen Rassen der Bracken gemeint. Im Gegensatz zu den anderen Jagdhunden sollen sie bei der Jagd vor allem weiträumig , selbstständig arbeiten und ohne enge Zusammenarbeit mit ihren Führer/innen das Wild mit ihrer guten Nase über sehr große Strecken gezielt verfolgen. Früher wurden sie in großen Hundemeuten eingesetzt, heute sind es oft vergleichsweise wenig Bracken, die auf den großen Jagden „unterwegs“ sind. Aufgrund ihrer angezüchteten Selbstständigkeit sind Hunde dieser Rassen allerdings auch meist etwas eigensinniger, mit weniger Führerbindung, ähnlich den Erdhunden. Als Rassen zu nennen wären hier beispielsweise die Tiroler und Deutsche Bracke, die Brandl-Bracke oder der Beagle.
Schweißhunde
Schweißhunde sind wahre Spezialisten auf ihrem Gebiet. Sie werden vordergründig für das Nachsuchen von verletztem Wild verwendet und sind mit ihrer sehr guten Nasenleistung und dem ruhevollen Wesen die besten Jagdhunde für diese Arbeit. Ihr Einsatz bei der Jagd ist von besonders großer Bedeutung, denn sie dienen der Vermeidung oder Verkürzung tierischen Leides, welches sich unglücklicherweise nicht immer auf der Jagd verhindern lässt. Da es sich hierbei um eine Aufgabe mit besonders hoher Verantwortung und Wichtigkeit handelt, sind die Anforderungen sowohl bei der Ausbildung der Schweißhunde als auch bei ihren Hundeführen sehr hoch bemessen. Das Führen dieser Spezialisten sollte Hundeführern vorbehalten bleiben, welche sich voll und ganz der Nachsuchenaufgabe widmen, da neben der Ausbildung des Hundes auch ein ständiger Einsatz des Hundes erforderlich ist, um das erlernte Leistungsniveau zu halten und durch Erfahrungen in der Praxis den Hund auch zum Spezialisten heranreifen zu lassen. Es gibt nur 3 anerkannte Schweißhunderassen: den Hannoverschen Schweißhund, den Bayrischen Gebirgsschweißhund und die Alpenländische Dachsbracke.
Apportierhunde
Auch wenn im Prinzip jeder Hund zum Apportieren von Gegenständen oder kleinerem Wild in der Lage ist, gibt es auch bei dieser Disziplin speziell dafür gezüchtete und geeignete Jagdhunderassen. Damit sind die Retrieverrassen (Labrador Retriever und Golden Retriever) gemeint. Diese Hunde sind ausgezeichnete Apportierhunde, insbesondere oder in erster Linie für die Wasserarbeit. Ursprünglich als Jagdhunde gezüchtet und eingesetzt, sollten sie geschossenes Federwild wie beispielsweise Enten aus dem Wasser holen und zuverlässig bringen. Heute sind die wesensfreundlichen Retriever aber nahezu ausschließlich Familien- und Haushunde und werden jagdlich nur noch von Wenigen gezüchtet und geführt. Ihre einst angezüchtete Apportierwilligkeit und Freude am Wasser wird jedoch gerne noch für sportliche Wettkämpfe, Kunststücke oder für den Einsatz als Arbeitshund (z.B. Blindenhund) genutzt.
Nun bleibt noch die Frage zu beantworten, was schließlich „brauchbare Jagdhunde“ sind. Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten. Die reine Zugehörigkeit eines Hundes zu einer der anerkannten Jagdhunderassen macht diesen Hund nicht automatisch zu einem für die Jagd tauglichen Hund. Dazu muss der Hund erst intensiv, gezielt und über einen langen Zeitraum ausgebildet werden und abschließend entsprechende Brauchbarkeitsprüfungen bestehen. Während der Brauchbarkeitsprüfungen wird festgestellt, ob der entsprechende Hund auch die für den jagdlichen Einsatz notwendigen Leistungen und Charakterstärken zeigt, damit er zu einem zuverlässigen Partner bei der Jagd werden kann. Aber auch sein Führer bzw. seine Führerin wird während einer solchen Prüfung unter die Lupe genommen, denn nicht zuletzt spielt auch er/sie eine entscheidende Rolle, ob ein Jagdhund später auf der Jagd die gewünschten Leistungen zeigt und weiß, was von ihm verlangt wird.
Diese ganzen Vorgaben und Überprüfungen mögen streng erscheinen, doch ist nicht zu vergessen, dass Hundeführer/innen und ihre brauchbaren Jagdhunde eine große Verantwortung bei der Jagd haben. Sie sollen im Sinne des Tierschutzgesetzes für eine zielgerichtete Jagd sorgen, bei der tierisches Leid des Wildes weitestgehend vermieden, oder aber im Unglücksfall so kurz wie möglich bleiben soll. Aus diesem Grund ist der Einsatz von nicht geprüften Hunden oder Tieren aus Schwarzzuchten durchaus problematisch, da hier nicht nachgewiesen ist, ob der einzelne Hund auch tatsächlich den hohen Anforderungen gerecht wird.
Hundekauf
Sollte Interesse an der Haltung eines Jagdhundes bestehen, möchten wir hier folgende Hinweise dazu geben.
Vorab sollte man prüfen, wie viel Platz für einen Hund verfügbar ist und ob genügend Zeit für die tägliche Beschäftigung mit dem Hund und entsprechende Revierverhältnisse zur Verfügung stehen. Ganz wichtig ist auch die Meinung der restlichen Familie zum neuen Familienmitglied Hund.
Bei der Wahl der Hunderasse sollte nicht nur das Aussehen, sondern vielmehr die Charaktereigenschaften der Rasse und ihre späteren Aufgaben im Revier eine Rolle spielen.
Wir empfehlen unbedingt den Kauf eines Hundes aus kontrollierter Zucht mit Papieren des Jagdgebrauchshundeverbandes. Hier wird seit weit über einhundert Jahren in den einzelnen Rasseverbänden streng kontrollierte Zucht nach Gesundheit, Leistung und darüber hinaus auch Schönheit / Rassestandard betrieben.
Somit wird sichergestellt, dass jeder Welpenkäufer einen bestveranlagten Hund bekommen kann und es auch später bei den Prüfungszulassungen nicht zu „bösen Überraschungen“ kommt.
Bei Interesse sollte man sich an einen Hundemann seines Vertrauens oder einfach an die Zuchtverbände selbst wenden und sich rechtzeitig beraten lassen.
Jagdhundeprüfungen und Feststellung der Brauchbarkeit
Zur Erreichung der Brauchbarkeit für einen Jagdhund gibt es eine Vielzahl von rassespezifischen Verbandsprüfungen als Anlagen- und Leistungsprüfungen.
Die Feststellung / Anerkennung der Brauchbarkeit eines Hundes erfolgt jedoch ausschließlich auf Antrag des Hundeführers durch die Unteren Jagdbehörden.
In den Brauchbarkeitsprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer ist geregelt, welche Mindestanforderungen an einen jagdlich brauchbaren Hund gestellt werden.
Die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien für Thüringen finden Sie auf der Internetseite des LJV Thüringen.
Thüringer Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit für Jagdhunde
(Thüringer Jagdhundeverordnung – ThürJHVO -) vom 30. Nov. 2013, (GVBl. Nr. 11, S. 342)
Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
(Thüringer Jagdhundeprüfungsrichtlinie – ThürJHPR – )
Allgemeines
Besondere Vereinbarungen JS Pößneck Jagdhunde-Unfall
Zur Unterstützung der Jagdhundeführer hat die Jägerschaft Pößneck eine Jagdhundeunfallversicherung abgeschlossen. Durch die Beitragszahlung von allen Jägerschaftsmitgliedern (Gruppenversicherungsvertrag) erhalten die Jagdhundeführer der Jägerschaft Pößneck einen Unfallversicherungsschutz für ihre Hunde bei allen Formen von Gesellschaftsjagden.
Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, sowie bei jeder Jagd auf Wasserwild und bei Nachsuchen brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zur Verfügung stehen müssen, legt die Jägerschaft Pößneck e.V. großen Wert auf die Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden.
So besitzt die Jägerschaft Pößneck e.V. eine eigene Schliefenanlage zur Ausbildung und zum Training von Erdhunden. Außerdem führt die Jägerschaft Pößneck e.V. jährlich im Zusammenhang mit eine Herbstzuchtprüfung auch eine Brauchbarkeitsprüfung entsprechend der ThürJHPR durch.
Ansprechpartner für Fragen zum Jagdgebrauchshundewesen ist der Obmann für Jagdgebrauchshundewesen in der Jägerschaft Pößneck e.V., der Weidgenosse
- Mike Heinz Tel. 036481 23105/ Mobil. 01609345464